Geldwäschegesetz
Wenn der Makler Ihren Ausweis sehen möchte!
Sehr geehrter Kunde!
Seien Sie nicht überrascht, wenn neuerdings Ihr Immobilienmakler Ihren Personalausweis sehen, kopieren oder scannen möchte. Dazu ist er nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (§8 Abs. 1 Satz 3 GwG)verpflichtet!
Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren und die Terrorismusfinanzierung zu erschweren oder gar zu verhindern. Neben Banken, Rechtsanwälten, Finanzdienstleistern usw. sind auch Immobilienmakler im Gesetz als Verpflichtete genannt. Deshalb haben sie bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung (also auch schon vor Abschluss eines Maklervertrages) eine Identifizierung des Kunden vorzunehmen. Dazu benötigt er folgende Unterlagen:
- Bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift,
- bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter; ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben. Zur Überprüfung der Identität des Vertragspartners hat sich der Verpflichtete anhand der nachfolgenden Dokumente zu vergewissern, dass die erhobenen Angaben zutreffend sind, soweit sie in den Dokumenten enthalten sind:
- bei natürlichen Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
- bei juristischen Personen oder Personengesellschaften anhand eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in die Register- oder Verzeichnisdaten.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union wollen mit dem GwG ihre Bürger, also auch Sie, vor illegalen oder gar terroristischen Handlungen schützen. Wir danken Ihnen, dass Sie dies unterstützen und Ihrem Makler die erforderlichen Auskünfte erteilen! Er muss diese, am besten zusammen mit dem schriftlichen Maklervertrag, mindestens 5 Jahre aufbewahren.